Der Drömling ist für den Bau der B188 eine Tabu-Zone.
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B188-Trasse
vom NABU befürwortet: Gegenwärtiger Verlauf - Feuerwehrkreuzung
und Straßenknoten Helmstedter Straße und Neuhäuser Straße (Dreiecke)
optimieren - im Wohngebiet an der Helmstedter Straße Lärmschutzwände
installieren ( Punkte).
Geplante Trasse 1: Wird mit Nachdruck abgelehnt, weil das Landschafsbild des Drömlings zerstört wird, und die unmittelbar angrenzenden FFH-Bereiche nachhaltig beeinträchtigt werden. Mögliche Trasse 2: Nicht wünschenswert -verläuft durch FFH-Gebiet*. --------------------------------------------------------------------------- * FFH: Um die gemeinsame Verantwortung aller europäischen Staaten für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz und Erhalt eines gesamteuropäischen Naturerbes zu unterstreichen, wurde im Jahr 1992 von allen Mitgliedsstaaten der EU die sogenannte FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verabschiedet. Es handelt sich um ein Naturschutzgesetz, mit dem sich die Staaten verpflichten, auf europäischer Ebene ein Netz von Schutzgebieten mit der Bezeichnung NATURA 2000 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen zu erstellen.
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Quelle: "Wolfsburger Nachrichten" vom 7.5.2009
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